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Fliegendes Flugzeug

FLUGGASTRECHTE
 

Sie haben einen Flug gebucht und Ihre Fluggastrechte wurden verletzt? Als erfahrene Rechtsanwältin für Fluggastrechte mit Sitz in Hannover biete ich Ihnen eine individuelle Beratung und setze mich für Ihre Ansprüche ein.


Die Fluggastrechteverordnung der Europäischen Union gilt für alle Flüge, die von einem Flughafen in der EU starten und teilweise für solche, die dorthin zurückkehren. Die Verordnung schreibt vor, dass Fluggäste in bestimmten Situationen Anspruch auf Entschädigungszahlungen haben, beispielsweise wenn ihr Flug gestrichen oder stark verspätet ist, oder wenn sie gegen ihren Willen vom Flug ausgeschlossen wurden.
 

Die Höhe der Entschädigungszahlungen hängt von der Flugdistanz und der Verspätungsdauer ab und kann bis zu 600 Euro betragen. 
 

Als erfahrene Rechtsanwältin für Fluggastrechte mit Sitz in Hannover stehe ich Ihnen mit meinem Wissen und meiner Erfahrung zur Verfügung, um sicherzustellen, dass Sie Ihre Entschädigungszahlungen und Ansprüche im Rahmen der Fluggastrechteverordnung erhalten. Kontaktieren Sie mich noch heute, um mehr über Ihre Rechte und Ansprüche im Fluggastrecht zu erfahren!

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