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Wohngebäude

MIETRECHT

 

Als Mieter haben Sie Anspruch auf eine mangelfreie Wohnung. Mängel können dabei Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit oder Qualität der Mietsache sein, die Ihren Wohnbedürfnissen nicht entsprechen. Mögliche Mietmängel können Feuchtigkeitsschäden an Wänden oder Decken, defekte Heizungs- oder Sanitäranlagen, Schimmelbildung oder Ungezieferbefall, Lärmbelästigung durch Nachbarn oder Verkehr, fehlende oder defekte Elektroinstallationen oder verstopfte oder defekte Abflüsse sein.

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Wenn Sie als Mieter Mängel an Ihrer Mietwohnung oder Ihrem Mietshaus feststellen, sollten Sie umgehend den Vermieter darüber informieren und ihm eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung setzen. Kommt der Vermieter dieser Pflicht nicht nach, haben Sie als Mieter das Recht, die Miete zu mindern, Schadensersatz zu verlangen oder sogar den Mietvertrag außerordentlich zu kündigen.

 

Gerne berate ich Sie zu Ihren individuellen Ansprüchen und unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Kontaktieren Sie mich noch heute, um mehr über Ihre Ansprüche bei Mietmängeln zu erfahren.

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