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PAUSCHALREISE-
RECHT

Sie haben eine Pauschalreise gebucht und vor Ort wurden Sie mit Mängeln konfrontiert? 

Gemäß dem Reiserecht haben Sie als Pauschalreisender Anspruch auf eine mangelfreie Reise. Unter Mängeln versteht man dabei Abweichungen von der vereinbarten Leistung oder Qualität, die Ihren Urlaubserwartungen nicht entsprechen.

 

Mögliche Mängel können sein:

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  • Minderwertige oder defekte Unterkunft (z.B. Schimmel, defekte Klimaanlage, fehlende oder defekte Einrichtung)

  • Schlechtes Essen oder minderwertige Getränke

  • Fehlende oder falsche Informationen über die gebuchte Reise (z.B. falsche Hotelbeschreibungen oder falsche Angaben zu Flugzeiten)

  • Unzureichende Betreuung und Organisation (z.B. verpasste Ausflüge, unpünktliche Abholung am Flughafen, fehlender Transfer)

  • Lärm- und Geruchsbelästigungen durch Baustellen oder andere Umstände

  • Krankheiten oder Verletzungen aufgrund mangelnder Hygiene oder Sicherheitsmaßnahmen

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Falls Mängel auftreten, sind Sie berechtigt, diese vom Reiseveranstalter beheben zu lassen. Ist eine solche Behebung nicht möglich oder mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden, können Sie unter Umständen eine Preisminderung oder Schadensersatz fordern.

Ich berate Sie gerne zu Ihren individuellen Ansprüchen bei Pauschalreisemängeln und vertrete Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Kontaktieren Sie mich noch heute, um mehr über Ihre Ansprüche bei Pauschalreisemängeln zu erfahren.

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Reiseziel für Ferien
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